LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) und verfolgt das Ziel eine eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung in ländlichen Gebieten zu unterstützen. In Nordrhein-Westfalen wird das LEADER-Programm durch das Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW umgesetzt und mit Landesmitteln unterstützt.
Über das LEADER-Programm können Menschen vor Ort, welche die Bedingungen und Bedarfe am besten kennen, die Entwicklung der Region zukunftsfähig mitgestalten. Begleitet wird der Prozess vom LEADER-Regionalmanagement.
In der aktuellen Förderperiode 2023-2027 stehen der LEADER-Region 4 mitten im Sauerland 2,3 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung, um innovative und nachhaltige Projekte gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu entwickeln und umzusetzen.
Ablauf der LEADER-Förderung
Das folgende Schaubild stellt die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu Ihrem LEADER-Projekt dar. Darunter finden Sie die Schritte einzeln beschrieben zum Aufklappen. Zu jedem Schritt finden Sie die passenden Dokumente zum Download. Wollen Sie alle Dokumente auf einen Blick? Dann klicken Sie hier.




 Passt die Projektidee zu den Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung stellen Sie diese in einer Vorstandsitzung dem
Passt die Projektidee zu den Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung stellen Sie diese in einer Vorstandsitzung dem  Die zweite Stufe zur Förderung bildet die Prüfung des Projektantrages bei der Bezirksregierung Arnsberg anhand der
Die zweite Stufe zur Förderung bildet die Prüfung des Projektantrages bei der Bezirksregierung Arnsberg anhand der 
 Nun ist es Zeit für die Umsetzung. Behalten Sie dabei Änderungen im Projekt stets im Blick und halten Sie das Regionalmanagement auf dem Laufenden. Änderungen im Projekt, die die Kostenpositionen betreffen, müssen von der Bezirksregierung im Vorfeld abgesegnet werden. Ansonsten wird nur das gefördert, was Sie beantragt haben.
Nun ist es Zeit für die Umsetzung. Behalten Sie dabei Änderungen im Projekt stets im Blick und halten Sie das Regionalmanagement auf dem Laufenden. Änderungen im Projekt, die die Kostenpositionen betreffen, müssen von der Bezirksregierung im Vorfeld abgesegnet werden. Ansonsten wird nur das gefördert, was Sie beantragt haben.







