Die Kleinprojektförderung wird den LEADER-Regionen exklusiv als weitere Fördermöglichkeit zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Bundes- und Landesmittel, welche über den GAK-Rahmenplan zur Verfügung gestellt werden. Das Programm wird jährlich neu aufgelegt und ist mit maximal 180.000 € ausgestattet, die von der LEADER-Region vor Ort auf 200.000 € aufgestockt werden.
Kleinprojektförderung 2026
Aufrufzeitraum: 01. – 28. Februar
- Einreichungszeitraum: Anträge für Kleinprojekte 2026 können vom bis 28. Februar 2026 eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür das offizielle Antragsformular (zu finden im 2. Tab).
- Maximales Projektvolumen: Die Gesamtkosten eines Kleinprojekte dürfen 20.000 € (brutto) nicht überschreiten.
- Förderquote: Die Förderung deckt bis zu 80 % der Gesamtkosten ab. Mindestens 20 % der Kosten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden.
- Erstattungsprinzip: Die Förderung erfolgt nachträglich. Kosten, die im Rahmen des Projektes entstehen, werden zuerst vom Projektträger bezahlt, anschließend bei dem Regionalmanagement eingereicht und anteilig erstattet.
- Förderfähige Maßnahmen: Vorrangig werden investive Maßnahmen mit öffentlichem Zugang oder Mehrwert unterstützt. Projekte, die dem reinen Vereinszweck dienen (z.B. Fußbälle für einen Sportverein) oder energetische Sanierung werden nicht gefördert (Weiteres dazu in der Richtlinie unter Punkt 3.4.4.3).
- Instandhaltung: Die geförderten Gegenstände müssen für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren für den angegebenen Zweck verwendet und in Stand gehalten werden.
- Umsetzungsfrist: Kleinprojekte müssen spätestens bis Mitte November 2026 vollständig abgeschlossen und mit dem Regionalmanagement abgerechnet sein. Die Umsetzungszeit umfasst in der Regel 5-6 Monate.
- Erforderliche Unterlagen: Zusätzlich zum Antrag sind ergänzende Dokumente erforderlich, z. B. der Kostenplan, Nutzungs- oder Gestattungsverträge für die im Projekt genutzten Flächen sowie Vergleichsangebote. Weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt im 2. Tab oder dem Downloadbereich.
- Verfügbarkeit der Fördermittel: Da es sich bei der Förderung um Bundes- und Landesmittel handelt, müssen diese in den jeweiligen Haushalten bereitgestellt werden. In der Regel werden die Haushalte im 1. Quartal 2026 beschlossen. Voraussichtlich wird danach erst die Höhe der Gesamtförderung und der Startzeitpunkt der Projekte bekannt gegeben.
- Die wichtigsten Informationen zum Ablauf inkl. Checkliste der Antragsunterlagen (Stand: 17.12.2025)
- Förderantrag (Stand: 17.12.2025)
- Kosten- und Finanzplan
- Anleitung zur Kostenplausibilisierung
- Nutzungsvereinbarung für die Kleinprojektförderung
- Projektbewertungsmatrix (noch nicht final beschlossen, hier finden Sie die Matrix von 2025, eine große Veränderung ist aktuell nicht geplant)
- Beispiele bereits geförderter Kleinprojekte
- Richtlinie zum Nachlesen (Punkt 3)
Wir behalten uns vor die Antragsunterlagen bis zum Beginn des Aufrufes anzupassen. Wenn Sie die Unterlagen vorher herunterladen, schauen Sie bitte ab dem 01.02. noch einmal auf die Website und kontrollieren die Aktualität.
Ablauf der Kleinprojektförderung
Das folgende Schaubild zeigt die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu Ihrem Kleinprojekt. Darunter sind die einzelnen Schritte ausführlich beschrieben und lassen sich per Klick aufklappen. Die dazugehörigen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Download finden Sie oben auf der Seite oder hier.

Sie haben eine Idee und fragen sich, ob es eine Möglichkeit gibt, dafür eine Förderung zu bekommen?


Spätestens zum Ende des Aufrufzeitraums ist der Antrag auf Kleinprojektförderung vollständig einzureichen. Alle Formulare sowie eine Erklärung mit Checkliste können Sie sich oben auf dieser Seite oder unter
Anhand der 


Die Kleinprojekte haben eine fixen Endtermin. In der Regel müssen Kleinprojekte spätestens bis zum 15. November eines Jahres abgeschlossen werden.




